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Corona

Lockdown
Corona-Hilfen des Bundes über einen Steuerberater beantragen

Die Jahrhundertpandemie hält die Wirtschaft fest im Griff. Die staatlichen Unterstützungsangebote der Regierung gewähren in der Coronakrise für September bis Dezember Überbrückungshilfe Phase II. Ende Januar 2021 läuft die Neustart-Hilfe mit bis zu 5.000 € und die Überbrückungshilfe Phase III an. 

Vom Teil-Lockdown Betroffene erhalten Novemberhilfe. Vom verlängerten Lockdown Betroffene erhalten Dezemberhilfe, wenn sie bereits vom Teil-Lockdown betroffen waren.

Wir beantragen die staatlichen Hilfen für Ihr Unternehmen, selbst wenn Sie Ihre Buchhaltung nicht von uns erledigen lassen. 

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Antrag über Steuerberater

Beantragung staatlicher Hilfskredite, Corona-Novemberhilfe, Corona-Dezemberhilfe, Corona-Überbrückungshilfe Phase II und Corona-Überbrückungshilfe Phase III. 
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Steuerberater Patrick Rizzo

erklärt die Unterstützungsangebote

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Neustart-Hilfe

Solo-Selbständigen soll eine Betriebskostenpauschale von 5.000 Euro zugute kommen.

Novemberhilfe und Dezemberhilfe 2020 im Shutdown

Erstattet bis zu 75% der Umsatzausfälle des Vergleichszeitraums aufgrund des Teil-Lockdowns bzw. Shutdowns, soweit Antragsteller vom Teil-Lockdown betroffen sind. Gewährte Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld werden dabei angerechnet. Der Antrag lohnt sich in vielen Fällen trotzdem. 
Nicht immer können Sie den Antrag selbst stellen - wir helfen Ihnen weiter!

Überbrückungshilfe Phase II, Überbrückungshilfe Phase III

Wird Unternehmen und Solo-Selbständigen für den Zeitraum vom September bis Dezember 2020 für die Fixkosten gewährt (maximal 50.000 Euro pro Monat). Die neue Überbrückungshilfe Phase III erstattet bis zu 200.000 Euro Fixkosten pro Monat.

NEU Hygiene-Maßnahmen, wie z.B. Desinfektionsmittel, mobile Luftfilteranlagen sowie Außenzelte und Wärmestrahler im Gastronomiebereich werden bezuschusst!

Was kostet die Beantragung der Corona-Hilfe des Bundes über einen Steuerberater?

Corona Novemberhilfe &
Corona Dezemberhilfe 2020

Beispiel: Vorjahresumsatz 3.000 Euro

Bis zu 2.250 Euro staatliche Hilfen (75%)


Honorar 133,20 Euro bis 222 Euro netto
(158,50 Euro brutto bis 264,18 Euro brutto inkl. 19% USt.)

Antrag nach § 23 Nr. 10 StBVV 2020

Corona Überbrückungshilfe Phase II vom September bis Dezember 2020

Beispiel: monatlich 1.000 Euro förderfähige Fixkosten

Bis zu 3.600 Euro staatliche Hilfen (90% von 4.000 Euro)


Zeithonorar 150 Euro netto pro Stunde

(178,50 Euro brutto pro Stunde inkl. 19% USt.)
In der Regel dauert die Bearbeitung 3-5 Stunden

Übliches Honorar 450 Euro netto bis 750 Euro netto

(535,50 Euro brutto bis 892,50 Euro brutto inkl. 19% USt.)

Antrag nach § 612 Abs. 2 BGB

Professionelle Begleitung
in der Krise - spezielle Hilfe während des harten Shutdowns

Beantragung der Coronahilfen des Bundes, inklusive der neuen Überbrückungshilfe Phase III

Novemberhilfe, Dezemberhilfe im harten Lockdown, Überbrückungshilfe Phase II

KfW-Kredit in der Krise
Beratung zur Kurzarbeit
Fördermittelberatung

Novemberhilfe & Dezemberhilfe

Welche Informationen werden benötigt?

a) Name und Firma, 

b) Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer, 

c ) Geburtsdatum bei natürlichen Personen, 

d) zuständiges Finanzamt, 

e) IBAN einer der beim unter d) angegebenen Finanzamt hinterlegten Kontoverbindungen, 

f) Adresse des inländischen Sitzes der Geschäftsführung, oder, soweit kein inländischer Sitz der Geschäftsführung vorhanden ist, Adresse der inländischen Betriebsstätte, 

g) Erklärung über etwaige mit dem Antragsteller verbundene Unternehmen im Sinne von Buchstabe C Ziffer 2 Absatz 5 (*),

h) Angabe der Branche des Antragstellers anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) (**) und 

i) im Falle von Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufen: Erklärung des Antragstellers, im Haupterwerb im Sinne von Buchstabe C Ziffer 2 Absatz 1 tätig zu sein (***).


*wenn keine verbundenen Unternehmen vorhanden reicht eine Fehlanzeige

**wird vor Ort im Termin mit dem Steuerberater anhand der Gewerbeanmeldung bestimmt

***letzter Einkommensteuerbescheid / Körperschaftsteuerbescheid wird benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

a) Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahres 2019 und 2020 (in den Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, des Monats Oktober 2020 oder des Zeitraums seit Gründung), 

b) Jahresabschluss/Einnahme-Überschuss-Rechnung 2019

c) Umsatz-, Einkommens- bzw. Körperschaftssteuererklärung 2019 und 

d) Umsatzsteuer-Abrechnungsbescheid 2019.


Soweit der Jahresabschluss aus dem Jahr 2019 oder andere erforderliche Kennzahlen noch nicht vorliegen, kann – soweit vorhanden – auf den Jahresabschluss 2018 oder andere erforderliche Kennzahlen aus 2018 abgestellt werden.


Überbrückungshilfe Phase II und Phase III

Welche Informationen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass des Unternehmers/Geschäftsführers
  • Handelsregisterauszug, falls im HR eingetragen (HRA/HRB)
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Branchenschlüssel / Branche
  • Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer
  • Beim Finanzamt hinterlegte Kontoverbindung
  • Anzahl Beschäftigte am 29.02.2020 (Stichtag) mit Angabe der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit einschließlich Saisonarbeitskräfte und Mitarbeiter in Elternzeit/Mutterschutz und Minijobber


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausdruck aller Kontenblätter 2020 als PDF-Datei (oder Vorlage der Belege):
  • Miet- und Pachtverträge für betrieblich genutzte Räume, Grundstücke, Gebäude
  • Nebenkostenabrechnung
  • Kredit- und Darlehensverträge
  • Leasingverträge
  • Lizenzverträge
  • Mietverträge
  • Bewilligungsbescheid Soforthilfe (falls beantragt/gewährt)
  • Bewilligungsbescheid Kurzarbeitergeld (falls beantragt/bewilligt)
  • Bewilligungsbescheid über weitere Fördermittel aus anderen Förderprogrammen der Länder (falls vorhanden; falls beantragt wird der Antrag benötigt)
  • Lohnjournal zum Stichtag 29.02.2020
  • Letzter Einkommensteuer- / Körperschaftsteuerbescheid
  • UStVA-Datenübermittlungsprotokoll April und Mai 2020 oder BWA-Summen-/Saldenliste + BWA-Jahresübersicht 2019 & 2020 (soweit gebucht)
  • EÜR/Jahresabschluss 2019 (falls nicht vorhanden: 2018)


Neu

Förderfähige Fixkosten

  • Miete und Pacht für betrieblich genutzte Räume, Grundstücke, Gebäude
  • Nebenkosten des Vermieters
  • Echtes Leasing über bewegliche Gegenstände (Fahrzeuge, Maschinen etc.)
  • Finanzierungsanteile Leasing
  • Lizenzen
  • Versicherungen
  • Abos und andere feste Ausgaben (Telefon-Grundgebühren, Handy-Grundgebühren, Steuerberater-Monatsbuchhaltung/Lohnabrechnung etc.)
  • NEU Hygiene-Maßnahmen, wie z.B. Desinfektionsmittel, mobile Luftfilteranlagen sowie Außenzelte und Wärmestrahler im Gastronomiebereich!

Fehler vermeiden bei Anträgen auf staatliche Unterstützung

Die Anforderungen des Bundes an die Gewährung von Überbrückungshilfe Phase II und Überbrückungshilfe Phase III sowie Novemberhilfen und Dezemberhilfen sind zum Teil umfangreich und mit Fallstricken versehen. 

Überbrückungshilfe II wird für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 gewährt. Der Anteil für November und Dezember 2020 muss beim Antrag auf Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe angegeben werden. Ist der Antrag bereits gestellt, sind Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigepflichtig.

In einer individuellen Beratung klären wir, welche staatlichen Unterstützungsangebote für Ihr Unternehmen in Frage kommen und begleiten Sie durch die Krise durch Anträge auf wirtschaftliche Hilfen vom Staat - auch wenn Sie die Buchhaltung nicht von uns erledigen lassen. 

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Kontakt

Erste Schritte im harten Shutdown

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